Rechtsberatung für Handelsgesellschaften

Wir gewährleisten eine komplexe Rechtsberatung für Handelsgesellschaften, die insbesondere umfasst:

  • Gründung und Anmeldung der Gesellschaften zum Handelsregister,
  • Lösung von rechtlichen Problemen, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Gesellschaft stehen,
  • Gestaltung von Entwürfen der Unterlagen, die mit den organisatorischen Änderungen zusammenhängen, insbesondere Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Änderungen der Stammkapitalhöhe, Einziehung von Anteilen und/oder Aktien, der Gesellschafter-/ Aktionärwechsel,
  • Ausarbeitung von Geschäftsordnungen der Gesellschaftsorganen, insbesondere der Geschäftsordnungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats,
  • Erstellung von Verträgen mit den Geschäftsführern und Prokuristen,
  • Anfertigung von Sitzungsprotokollen von Gesellschaftsorganen,
  • Die Vertretung der Gesellschaft als Bevollmächtigte bei der Vertrage zwischen Gesellschaft und Gesellschaftsorgane,
  • Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform der Gesellschaft,
  • Anfertigung von Gründungsakten und Gesellschaftsverträge,
  • Vertretung vor dem Registergericht,
  • Kapitalumwandlungen der Gesellschaften,
  • Liquidation der Gesellschaften.
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