Rechtsberatung für Handelsgesellschaften
Wir gewährleisten eine komplexe Rechtsberatung für Handelsgesellschaften, die insbesondere umfasst:
- Gründung und Anmeldung der Gesellschaften zum Handelsregister,
- Lösung von rechtlichen Problemen, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Gesellschaft stehen,
- Gestaltung von Entwürfen der Unterlagen, die mit den organisatorischen Änderungen zusammenhängen, insbesondere Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Änderungen der Stammkapitalhöhe, Einziehung von Anteilen und/oder Aktien, der Gesellschafter-/ Aktionärwechsel,
- Ausarbeitung von Geschäftsordnungen der Gesellschaftsorganen, insbesondere der Geschäftsordnungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats,
- Erstellung von Verträgen mit den Geschäftsführern und Prokuristen,
- Anfertigung von Sitzungsprotokollen von Gesellschaftsorganen,
- Die Vertretung der Gesellschaft als Bevollmächtigte bei der Vertrage zwischen Gesellschaft und Gesellschaftsorgane,
- Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform der Gesellschaft,
- Anfertigung von Gründungsakten und Gesellschaftsverträge,
- Vertretung vor dem Registergericht,
- Kapitalumwandlungen der Gesellschaften,
- Liquidation der Gesellschaften.
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